Mahnwesen/Mahnwesen für Freelancer
Für Freelancer & Selbstständige

Mahnwesen als Freelancer — was wirklich zählt

Freelancer haben besondere Herausforderungen: oft keine AGB, keine Verträge, internationale Kunden — und die Angst, durch Mahnungen Aufträge zu verlieren. Hier ist, was du wirklich wissen und tun musst.

Kein Vertrag? Trotzdem Anspruch
🌍EU & internationale Kunden
🛡️Schutz vor Ausfällen

Die typischen Freelancer-Probleme

— und wie du sie löst

📄

Kein schriftlicher Vertrag

Viele Freelancer-Aufträge entstehen per E-Mail, Slack oder mündlich. Das ist rechtlich riskant — ohne schriftliche Grundlage ist die Forderung im Streitfall schwerer durchzusetzen.

Auch nachträglich: Bestätige jeden Auftrag per E-Mail mit Leistungsumfang und Preis. "Wie besprochen liefere ich X bis Y für Z €" genügt.

💸

Kein Abnahmeprotokoll

Besonders bei Stundenhonoraren oder Projekt-Deliverables ist die Forderung erst fällig, wenn die Leistung "abgenommen" wurde. Ohne Abnahme kann der Kunde die Fälligkeit anfechten.

Schicke nach Projektabschluss eine kurze Abnahme-E-Mail: "Hiermit bestätige ich die Übergabe von [Projekt] am [Datum]. Rechnung folgt."

🌍

Internationale Kunden

Bei ausländischen Kunden (EU und Non-EU) gelten andere Verzugsregeln. Innerhalb der EU gilt die Late Payment Directive, die ähnlich wie §286 BGB funktioniert.

Im Angebot immer deutsches Recht und Gerichtsstand vereinbaren: "Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist [dein Wohnort]."

😰

Angst, Kunden zu verlieren

Die häufigste Hemmung: "Wenn ich mahne, kommt da kein Auftrag mehr." In der Realität zeigt konsequentes Mahnwesen Professionalität — und schlechte Zahler möchtest du ohnehin nicht behalten.

Trenne das Mahnwesen emotional von der Kundenbeziehung. Automatisierte Mahnungen sind "das System" — nicht du persönlich.

Proaktiver Schutz vor Zahlungsausfällen

Die besten Mahnungen sind die, die du nie schreiben musst — weil du vorher die richtigen Weichen gestellt hast.

1

Zahlungsbedingungen im Angebot

Zahlungsziel, Verzugszinsen und die €40-Pauschale schon im Angebot/Vertrag verankern. Das schützt rechtlich und signalisiert Professionalität.

"Zahlbar innerhalb von 14 Tagen. Bei Verzug gelten §286/§288 BGB."
2

Anzahlung bei größeren Projekten

Bei Projekten über 2.000 € eine Anzahlung von 30–50 % verlangen. Das sichert Liquidität und testet die Zahlungsbereitschaft des Kunden frühzeitig.

"30 % Anzahlung bei Auftragserteilung, 70 % bei Abnahme."
3

Kurze Zahlungsziele setzen

14 Tage statt 30 Tage als Standard. Je länger das Zahlungsziel, desto länger wartest du und desto mehr gerät die Rechnung in Vergessenheit.

"Zahlbar bis [DATUM] — 14 Tage ab Rechnungsdatum."
4

Konsequent und früh mahnen

Nicht auf "wird schon kommen" hoffen. Nach 1–3 Tagen Verzug die erste Zahlungserinnerung senden — das erhöht die Zahlungsquote erheblich ohne die Beziehung zu belasten.

Zahlungserinnerung: "Kurze Rückmeldung — hast du die Rechnung erhalten?"

Was manuelles Mahnwesen wirklich kostet

Freelancer verkaufen Zeit. Jede Stunde, die du mit Mahnen verbringst, ist eine Stunde, die du nicht abrechnen kannst.

Mahnung manuell schreiben2040 min
Frist im Blick behalten510 min/Woche
Nachfassen per Telefon1530 min
Eskalation dokumentieren1020 min
Pro Mahnung gesamt50–100 min
Monatliche Opportunitätskosten
3 Mahnfälle/Monat
bei 80 €/h Stundensatz
300
entgangener Umsatz
5 Mahnfälle/Monat
bei 80 €/h Stundensatz
500
entgangener Umsatz
10 Mahnfälle/Monat
bei 80 €/h Stundensatz
1000
entgangener Umsatz

Häufige Fragen

Was, wenn kein schriftlicher Vertrag existiert?

Die Forderung besteht trotzdem, ist aber schwerer zu beweisen. Sicher sind: E-Mails, Slack-Nachrichten, WhatsApp-Verläufe — all das kann als Beweis dienen. Wenn der Kunde die Leistung genutzt hat, gilt das als konkludente Annahme. Im Streitfall hilft ein Anwalt.

Darf ich als Einzelunternehmer die €40-Pauschale verlangen?

Ja — die €40-Schadenspauschale nach §288 Abs. 5 BGB gilt im B2B-Bereich, also bei Forderungen zwischen Unternehmern. Als Freelancer bist du Unternehmer, solange dein Auftraggeber ebenfalls Unternehmer ist (GmbH, AG, Einzelunternehmen etc.).

Was mache ich bei Privatkunden (B2C)?

Bei Privatpersonen gelten die Verzugszinsen zu einem niedrigeren Satz (5 Prozentpunkte über Basiszins), und die €40-Pauschale entfällt. Das Mahnverfahren ist dasselbe, aber bei der Gesamtforderung muss entsprechend unterschieden werden.

Was, wenn der Kunde Mängel als Vorwand benutzt?

Ein Auftragnehmer hat kein Zurückbehaltungsrecht bei strittigen Mängeln, solange die Hauptforderung unbestritten ist. Wenn der Kunde teilweise zahlt und einen Teil einbehält, kann das ungerechtfertigt sein. Im Zweifelsfall: Anwalt hinzuziehen.

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